LBNR-Umsetzung verschoben zum 31.08.2024

Wie Sie wissen, benötigt man als ambulante Einrichtung für all seine Mitarbeiter eine sogenannte „Lebenslange Beschäftigtennummer“ (LBNR). Diese LBNR´s müssen bei der Abrechnung in den Datenträgeraustausch (DTA) integriert werden. In den Memos vom 01.08.22, 21.10.22, 5.12.22 und 21.12.22 haben wir Sie darüber ausführlich informiert.

 

Eigentlich sollte dieses Verfahren bereits zum 01.01.23 „scharf geschalten“ werden. Übergangsweise können sogenannte „Ersatz-Beschäftigtennummern“ verwendet werden. Diese Übergangsfrist galt bisher bis zum 30.9.23 und wurde nun nochmals bis zum 31.08.24 verlängert! Nachzulesen ist dies seit heute auf der Homepage des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) unter:   mehr lesen  mehr lesen

 

Sollten Sie noch keine LBNR für ihre Mitarbeitenden haben, sollten sie dies bis spätestens im 2. Quartal 2024 beim BeVaP beantragen.