Der Berufsverband Heil- und Pflegeberufe e. V. (BHP) begrüßt, dass die Bundesregierung mit dem Pflegeneuordnungsgesetz die häusliche Versorgung, Prävention, Rehabilitation, Digitalisierung und neue
Versorgungsformen weiterentwickeln will. Positiv sind insbesondere die eigenständige Anerkennung
betriebsnotwendiger digitaler Aufwendungen in der Pflegevergütung, die Öffnung für innovative Versorgungskonzepte, die grundsätzlich zusätzliche Inanspruchnahme der Tages- und Nachtpflege sowie der Versuch, für pflegerische Akutsituationen verlässlichere Angebote zu schaffen.
Diese Ansätze ändern jedoch nichts an der Gesamtbewertung: Der Kabinettsentwurf bleibt im Kern ein
ausgabenorientiertes Neuordnungs- und Kürzungspaket. Er verschiebt Leistungen zwischen Budgets, beschränkt den Zugang zu bestehenden Ansprüchen und baut neue Steuerungsstrukturen auf, ohne die wirtschaftliche Tragfähigkeit der professionellen Pflege verlässlich abzusichern. Besonders problematisch sind der Ausschluss zugelassener Pflegedienste und Tagespflegen vom Sozialraumbudget, der Wegfall des Entlastungsbetrags für neue Pflegegrad-1- Fälle, die Verlagerung der bisherigen Verhinderungspflege, die Neuordnung der Pflegeberatung und die Begrenzung der Refinanzierung von Personalkosten.
Der BHP fordert Bundestag und Bundesrat deshalb auf, den Entwurf im parlamentarischen Verfahren grundlegend nachzubessern. Maßstab muss sein, ob Pflegebedürftige tatsächlich Zugang zu verlässlicher Hilfe erhalten und ob die dafür notwendigen Dienste und Einrichtungen wirtschaftlich bestehen können. Rein rechnerische Ausgabenneutralität genügt nicht, wenn Leistungen praktisch nicht verfügbar sind, Beschäftigung wegfällt oder Kosten auf Pflegebedürftige und Kommunen verlagert werden.
Stellungnahme zum Kabinettsentwurf weiter Aufruf zur DEMO am 11.11.26 in Berlin Download - Aktion PNOG PDF