Testkostenerstattung bis 31.05.2023 geltend machen

Die Bestell- und Durchführungskosten, die zwischen dem 01.12.2022 bis 28.02.2023 entstanden sind,  müssen spätestens bis zum Ende des dritten Kalendermonats nach dem Anspruchsmonat bei den zuständigen Kassen geltend gemacht werden.

 

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