Testkostenerstattung bis 31.05.2023 geltend machen
Die Bestell- und Durchführungskosten, die zwischen dem 01.12.2022 bis 28.02.2023 entstanden sind, müssen spätestens bis zum Ende des dritten Kalendermonats nach dem Anspruchsmonat bei den zuständigen Kassen geltend gemacht werden.